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   BVerwG, 07.07.1994 - 11 B 133.93   

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https://dejure.org/1994,11974
BVerwG, 07.07.1994 - 11 B 133.93 (https://dejure.org/1994,11974)
BVerwG, Entscheidung vom 07.07.1994 - 11 B 133.93 (https://dejure.org/1994,11974)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juli 1994 - 11 B 133.93 (https://dejure.org/1994,11974)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung von Preisstützungen an einen selbstständigen Handwerksbetrieb - Bewilligung infolge unrichtiger Angaben über die im Betrieb mitarbeitende Ehefrau - Rechtmäßigkeit einer Subventionsrückforderung - Rückforderung auf Grund Erkenntnisse aus einem Strafverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1994 - 11 B 133.93
    Diese unechte Rückwirkung sei jedoch nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 25, 269 ) im Bereich der Rückforderung unberechtigt erlangter staatlicher Leistungen rechtsstaatlich unbedenklich.
  • BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 72.78

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1994 - 11 B 133.93
    Abgesehen davon, daß diese Frage nichtrevisibles Recht der DDR betrifft (vgl. BVerwGE 66, 277 ), legt die Beschwerdebegründung nicht dar, inwiefern die einschlägigen Rechtsausführungen des Berufungsurteils Anlaß zu Zweifeln und damit Anlaß zu einer revisionsgerichtlichen Klärung geben könnten.
  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 B 247.92

    Aussetzung bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 94 VwGO im Ermessen des

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1994 - 11 B 133.93
    Davon abgesehen begründet die bloße Vorgreiflichkeit eines anderen Rechtsstreits noch nicht die Verpflichtung des Gerichts, das Verfahren auszusetzen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. Dezember 1992 - BVerwG 4 B 247.92 - m.w.N.).
  • BVerwG, 15.04.1983 - 1 B 133.82

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Nachprüfung einer Sache bei

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1994 - 11 B 133.93
    Es kann offenbleiben, ob diese Frage in dem von der Beschwerde erstrebten Revisionsverfahren überhaupt zu prüfen wäre (vgl. Beschluß vom 15. April 1983 - BVerwG 1 B 133.82 - ).
  • BVerwG, 22.12.1997 - 8 B 255.97

    Aussetzung des Verfahrens; Ermessen; Aussetzungspflicht wegen anhängiger

    Die hier - vermeintlich fehlerhaft getroffene - Entscheidung über einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens ist gemäß § 152 Abs. 1 VwGO unanfechtbar (Beschluß vom 15. April 1983 - BVerwG 1 B 133.82 - Buchholz 310 § 94 VwGO Nr. 4 S. 1 f.; offengelassen im Beschluß vom 7. Juli 1994 - BVerwG 11 B 133.93 - S. 3, n.v.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.1996 - 1 S 3230/95

    Verlagerung der Zuständigkeiten des VwGO § 87a Abs 1 vom Spruchkörper auf den

    Dies folgt daraus, daß es sich bei dem Aussetzungsbeschluß nach § 94 VwGO um eine Ermessensentscheidung des für die Aussetzung zuständigen Richters bzw. Spruchkörpers handelt (BVerwG, Beschl. v. 7.7.1994 - 11 B 133.93 -), die auch im Beschwerdeverfahren nicht durch eine eigene Ermessensentscheidung des Beschwerdegerichts ersetzt werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.9.1992 - 10 S 1450/91 -, VBlBW 1993, 16).
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